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News und Berichte

Einige interessante Fundstücke und Erfahrungsberichte, die ich im Lauf der Zeit zusammengetragen habe.

Mitdenken von Gerichts wegen unerwünscht

veröffentlicht am 16.06.2010 um 17:40
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Als Rollstuhlfahrer bin ich es gewohnt, mir Gedanken über
Probleme zu machen, die andere Menschen nicht haben, und
das ist auch in Ordnung so. Warum sollte sich ein Fußgänger
an nicht abgesenkten Bordsteinkanten stören, über nicht vorhandene
oder kaputte Aufzüge aufregen, von missbräuchlich
zugeparkten Behindertenparkplätzen genervt sein? Die Bahn-
AG brauchte in einem Vorort von Stuttgart unlängst mehrere
Monate, um einen nagelneuen und sogleich chronisch defekten
Aufzug an einer S-Bahn-Haltestelle wieder gangbar zu machen.
Zugegeben – wenn man es nicht nur den Betroffenen
überließe, sich um die Beseitigung der jeweiligen Missstände
zu kümmern, würde manches Übel vielleicht schneller abgestellt.
Die Sache mit dem S-Bahnhof taugt, finde ich, gut als
Beispiel. Stellen wir uns – selbstverständlich rein theoretisch
– einmal vor, nicht nur der Aufzug wäre defekt gewesen, sondern
es wären auch noch auf einen Schlag sämtliche Treppen
an dem Bahnhof eingestürzt und der Bahnhof wäre nicht nur
für die paar Kinderwagenschieber, Krückenschwinger und Rollstuhlfahrer
unbenutzbar gewesen, sondern für jedermann. Ich
wette, dann wäre man zügiger zu Werke gegangen. Andererseits
– bei der Bahn-AG weiß man nie …
Sie finden meine Weltsicht etwas zu pessimistisch? Sie finden,
Behinderte oder sonstwie Randgruppen zuzuordnende
Mitmenschen hätten ein Anrecht auf Solidarität, Unterstützung
oder wenigstens so etwas wie Rücksichtnahme seitens
der Allgemeinheit?
Edel gedacht, aber sollten Sie auf ihrem Standpunkt beharren,
könnten Sie Probleme mit der Justiz bekommen. Ein Ingenieur
aus Karlsruhe ist dieser Tage mit dem Versuch gescheitert,
Nachbesserungen am umstrittenen Bau des Stadtbahntunnels
in der Karlsruher Innenstadt zu erreichen. Der Mann hatte gegen
den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums
von Dezember 2008 Klage eingereicht. Seine – vermutlich von
ingenieursmäßigem Sachverstand gestützte – Befürchtung:
Bei einem möglichen Brand im Tunnel bestünde Gefahr durch
zu schmale Fluchtwege und unzureichenden Brandschutz. Vor
allem Rollstuhlfahrer wären im Unglücksfall kaum in der Lage,
sich zu retten.
Vermutlich hat der Mann recht. Vermutlich wäre es eine gute
Sache für Rollstuhlfahrer, wenn die Baupläne korrigiert würden.
Und wenn ich ganz ehrlich bin, finde ich es auch toll, dass sich
da jemand Gedanken über ein Problem gemacht hat, das er selber
nicht hat. Genau das wurde dem Karlsruher Ingenieur aber
zum Verhängnis. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
wies seine Klage ab. Nicht etwa wegen begründeter Zweifel
in der Sache, sondern „weil nur der Klage erheben könne, der
möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sei“ (Aktenzeichen:
12 S 515/09). Dies sei hier nicht der Fall. Der Kläger selbst sei
nicht behindert.
Ich zweifle nicht daran, dass das Gericht nach Gesetzeslage
korrekt entschieden hat. Wo kämen wir auch hin, wenn sich
jedermann über alles und jedes Gedanken machen würde? Die
Bauarbeiten am Karlsruher Stadtbahntunnel haben zwischenzeitlich
begonnen.
wp
Mitdenken von Gerichts wegen unerwünscht
Bericht von Werner Pohl
Entnommen der Zeitschrift RheaTreff 2/2010
 

zuletzt geändert am: 16.06.2010 um 16:45

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